Für alle geisteswissenschaftlichen Studiengänge gilt ja bekanntlich die Studien- und Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts (B.A.)-Studiengänge. In eben dieser wurden einige Änderungen eingefügt, die direkte Auswirkungen auf die (Zeit-)Planung der Abschlussphase haben können. Zwei der Änderungen sind dabei wichtig und hier für euch zusammengefasst.
1. §22 (4) Die mündliche Prüfung kann dann erfolgen, wenn spätestens eine Woche vor der Prüfung alle anderen Prüfungsleistungen in allen Modulen (inklusive Modul 8) mitsamt Note (wenn nötig) im Studis verbucht sind und die schriftliche Arbeit eingereicht ist. (das heißt, anders als vorher muss die schriftliche Arbeit nun nicht erst begutachtet und benotet sein, bevor die mündliche Prüfung abgelegt wird und die Prüfung kann früher erfolgen, wenn gewünscht.)
2. §23 (7): „Die Arbeit ist fristgerecht in zweifacher Ausfertigung gebunden und maschinengeschrieben im Format DIN A4 sowie in einfacher digitaler Form über das Zentrale Prüfungsamt beim BA-Hauptfach einzureichen, davon verbleibt ein Exemplar bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens beim Zentralen Prüfungsamt.“ (war vorher dreifach gedruckt, jetzt also nur noch zweimal (*yay* weniger Druckkosten) und einmal digital)
Alle POs und Anhänge etc. gibt es hier: http://www.studium.uni-konstanz.de/pruefungen/pruefungsordnungen/bachelorpruefung/