Update | Mündliche Prüfung

Liebe Abschluss-Phasen-AnpeilerInnen,

Ja, es gelten auch für die mündliche Abschlussprüfung die Anmeldezeiträume 15.-30. Oktober und 01.-15. Mai. Das war eigentlich schon immer so und alle anderen Handhabungen waren Ausnahmen und Kulanzen. Und ja: Es handelt sich um Ausschlussfristen!

Ihr benötigt also 2 PrüferInnen (sowie deren Unterschriften). Die Themen und den Termin könnt ihr dann noch später mitteilen.

Zur Anmeldung müssen noch nicht alle Scheine eingetragen sein, aber bis zum Termin der Prüfung dann schon. Denn es gilt ja auch weiterhin:  §22 (4) Die mündliche Prüfung kann dann erfolgen, wenn spätestens eine Woche vor der Prüfung alle anderen Prüfungsleistungen in allen Modulen (inklusive Modul 8) mitsamt Note (wenn nötig) im Studis verbucht sind und die schriftliche Arbeit eingereicht ist.

Alle Formulare und Antworten auf weitere Fragen zur Anmeldung der Prüfung gibt es im Zentralen Prüfungsamt bei Frau Rommel (täglich 9-12 Uhr, C 404).

*overandout*

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert