Zum Ende Eures Studiums stehen Euch die Bachelorarbeit und die mündliche Abschlussprüfung ins Haus… aber keine Angst! Wer im Studium schon ein paar Hausarbeiten geschrieben hat, für den ist die Bachelorarbeit nur noch das Sahnehäubchen auf dem LKM-Eisbecher…
In dieser Powerpoint (von Daniel Hütter, Stand 2022, Infos aber noch gültig) findet ihr alle grundlegenden Informationen zur Bachelorarbeit und mündlichen Prüfung für alle LitLing-Fächer (also auch für LKM). Schaut gerne auch bei den FAQs zum Thema BA vorbei. Alles weitere erklärt euch diese Anleitung hier (Informationen zur mündlichen BA-Prüfung findet ihr weiter unten):
Zur Bachelorarbeit in 10 Schritten
Zwingende Voraussetzung zur Anmeldung der BA ist nur das Praktikum. Ihr müsst noch nicht alle Module fertig abgeschlossen haben. Rein theoretisch könntet ihr eure BA also auch schon im dritten Semester anmelden, doch es empfiehlt sich sehr, schon einige Hausarbeiten geschrieben zu haben.
1. Thema suchen. Das Thema kann aus einem Seminar hervorgehen, muss es aber nicht – ihr seid also sehr frei in eurer Themenwahl. Es sollte aber zumindest in den weiteren Interessenbereich eurer gewünschten Prüfer*innen fallen (siehe Punkt 2).
2. Zwei Prüfer*innen für die BA suchen und mit ihnen in der Sprechstunde persönlich das Thema besprechen. Es bietet sich an, wenn ihr zumindest eure*n Hauptprüfer*in schon persönlich kennt und ein Seminar bei ihm/ihr belegt habt.
3. Bearbeitungszeitraum auswählen. Für die BA-Studiengänge des Fachbereichs Literaturwissenschaft gibt es einheitliche Anmeldezeiträume (Unterlagen abgeben) und Bearbeitungszeiträume (Schreibzeit). Es gibt nur einen Ameldezeitraum pro Semester, aber ihr könnt euch dann zwischen zwei Bearbeitungszeiträumen entscheiden:
SOMMERSEMESTER: Anmeldung jedes Jahr vom 01. Mai bis 15. Mai. Start der sechswöchigen Bearbeitungszeit ist dann entweder am 01. Juni oder am 01. August.
WINTERSEMESTER: Anmeldung jedes Jahr vom 15. Oktober bis 30. Oktober. Start der sechswöchigen Bearbeitungszeit ist dann entweder am 15. November oder am 01. Februar des Jahres darauf. Ein kleiner Tipp: Beim Start am 15. November bekommt ihr die jeweilige Zeit der Unischließung (24.12. bis über den Jahreswechsel – je nach Datumslage können das ca. zehn Tage sein) zusätzlich ‚geschenkt‘ d.h. die Abgabe verzögert sich dann bis in die 2. Januarwoche – ein Vorteil für jene, die manchmal etwas länger brauchen 😉
4. Wer sich für einen Termin entschieden hat, fordert in den Wochen vor Beginn der Anmeldung bei Frau Regine Pitscheider vom Zentralem Prüfungsamt die betreffenden Unterlagen per Mail an.
Bei Frau Pitscheider erhaltet Ihr die Anmeldung für die schriftliche Prüfung, auf welcher Ihr das Thema eurer Arbeit und die zwei Prüfer*innen (mit Unterschrift!) einzutragen habt. Dazu ist es 1. von Vorteil, wenn Ihr euer Thema mit den Prüfer*innen schon einmal vorher besprochen habt und 2. Ihr euch schon einen genauen Titel überlegt habt. Wir legen Euch aus Erfahrung dringend ans Herz, das Thema ausführlich und persönlich mit den Prüfer*innen zu besprechen, damit es später nicht zu groben Schnitzern in der Methodik oder zu Missverständnissen kommt.
Euch wird automatisch das Formular zur Anmeldung der mündlichen Prüfung sowie das Formular „Bescheinigung über erbrachte Studien- und studienbegleitende Prüfungsleistungen“ auch schon mitzugesendet. Diese beiden Formulare benötigt ihr für die mündliche Bachelorprüfung. Die Anmeldungen für die schriftliche und die mündliche Prüfung müssen aber NICHT im gleichen Anmeldezeitraum wieder bei Frau Pitscheider abgegeben werden. Ihr könnt die mündliche Prüfung auch erst im nächsten Anmeldezeitraum anmelden – also solltet ihr euch schon grob vorher überlegen, wann ihr endgültig fertig sein wollt, und je nachdem die mündliche Prüfung schon mitanmelden oder nicht.
5. Unterlagen ausfüllen, Titel der Arbeit auf Deutsch und Englisch festlegen, von beiden Prüfer*innen unterschreiben lassen.
Der Titel kann zu einem späteren Zeitpunkt MIT EINVERSTÄNDNIS DES ERSTPRÜFERS und offiziellen ANTRAG an das zentrale Prüfungsamt (bei Frau Pitscheider nachfragen) nochmals geändert werden, spätestens eine Woche vor Abgabe der Arbeit. Jede kleine Änderung, und sei es nur ein Doppelpunkt, muss abgesegnet werden.
6. Im Anmeldezeitraum die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen per Mail an Frau Pitscheider senden. Lasst euch den Erhalt der Unterlagen bestätigen.
7. Auf das Bestätigungsschreiben (kommt per Post) warten. Diese Wartezeit lässt sich schon gut für Literaturrecherche etc. nutzen. Insgesamt bietet es sich dringend an, schon vor dem Schreibzeitraum einen Überblick über die wichtigste Literatur zu haben!
8. Loslegen. Und bei Fragen den Prüfer/die Prüferin kontaktieren.
Solltet ihr euen Arbeitstitel nochmals ändern wollen oder müssen, müsst ihr einen offiziellen Antrag stellen, siehe Punkt 5.
Bei Krankheit etc. könnt ihr eure Abgabefrist um maximal drei Wochen verlängern. Das muss aber unbedingt vom Prüfungsamt bestätigt werden und ein spezielles ärztliches Attest vorgelegt werden! Alle Angaben zum Prozedere findet ihr hier. Eure Ansprechpartner in solchen Notfällen sind nicht wir, sondern das Prüfungsamt!
Und nicht zuletzt: Plant genug Zeit ein, um eure Arbeit unbedingt von euren Kommiliton*innen Korrektur lesen zu lassen.
9. Abgeben. Vergesst nicht, eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung und die Eigenständigkeitserklärung ( wird euch zugesendet und sonst auch hier zu finden) mitabzugeben!!!
Zur Art der Abgabe die Prüfungsordnung: §23 (7): „Die Arbeit ist fristgerecht in zweifacher Ausfertigung gebunden und maschinengeschrieben im Format DIN A4 sowie in einfacher digitaler Form über das Zentrale Prüfungsamt beim PA-Hauptfach einzureichen, davon verbleibt ein Exemplar bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens beim Zentralen Prüfungsamt. Der Abgabetermin ist aktenkundig zu machen. Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgeliefert, so gilt sie als mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet, es sei denn, der/die Studierende hat das Fristversäumnis nicht zu vertreten.“
Digitale Form bedeutet: auf einer CD oder einem USB-Stick als PDF abgespeichert 😉
10. Feiern Teil I und…
…Die mündliche Bachelorprüfung
Dazu braucht Ihr wieder zwei Prüfer*innen; es können theoretisch die gleichen Prüfer*innen wie bei der Bachelorarbeit sein, vorausgesetzt, sie stammen aus verschiedenen Fachgruppen, sprich aus zwei der drei LKM-Bereiche (Literatur, Kunst oder Medien). In einer ersten Sprechstunde legt ihr einen groben Themenbereich für die Prüfung fest. Die Präzisierung des Themas sowie der genaue Termin können zu einem späteren Zeitpunkt festgemacht werden. Jedes Thema wird dann in der Prüfung 15 Minuten lang besprochen. Das Gespräch ist immer mit einem der Prüfenden, während der andere Protokoll schreibt, dann wird gewechselt.
Es kommt immer darauf an, wie der Prüfer oder die Prüferin es gewöhnt sind, aber meistens müssen die Prüflinge im Vorfeld ein Thesenpapier zu einem Thema vorbereiten, das man dann in der Prüfung diskutiert. Genauere Infos erfahrt ihr von euren Prüfer*innen. Also auch hier gilt: ausführlich und frühzeitig mit ihnen reden!
Anmeldung
Für die mündliche Bachelorprüfung gelten dieselben Anmeldezeiträume wie für die schriftliche. Heißt: 01. bis 15. Mai oder 15. bis 30. Oktober. Ihr könnt die beiden Arbeiten zeitgleich anmelden, müsst es aber nicht.
Alle erforderlichen Unterlagen erhaltet ihr wieder von Frau Pitscheider. Bei der Anmeldung zur mündlichen Prüfung sind vor allem die Unterschriften der PrüferInnen wichtig. Das Thema der Prüfung muss im Antrag nicht angegeben werden. Auch das genaue Datum der Prüfung muss bei der Anmeldung noch nicht stehen, sollte aber spätestens 14 Tage vor der Prüfung im Prüfungsamt bekannt sein.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollten alle eure Leistungen (inkl. BA) mindestens angemeldet sein oder noch im laufenden Semester abgeschlossen werden. Sie müssen aber noch nicht benotet sein (dies ist dann erst für die finale Zulassung – siehe nächster Punkt – erforderlich). Mit dem Formular „Bescheinigung über erbrachte Studien- und studienbegleitende Prüfungsleistungen“, in das ihr eingetragen habt, was ihr wo anrechnen möchtet, euren Fremdsprachennachweisen (Abi-Zeugnis, das zeigt, dass Ihr mindestens drei Jahre diese Sprache gelernt und im letzten Jahr mindestens ein „ausreichend“ hattet und/oder dem Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung vom Sprachlehrinstitut) und eurer Praktikumsbestätigung von Herrn Hütter, geht Ihr dann zu Herrn Schöning (H 222) und lasst Euch das bestätigen. Sollten euch noch Leistungen fehlen, kann das Formular bis zwei Wochen vor Prüfungstermin nachgereicht werden. Erst dann werdet ihr zur Prüfung zugelassen
Vgl. hierzu auch Paragraph 22, Abschnitt 4 der allgemeinen Prüfungsordnung: „(4) Die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung im Hauptfach kann nur erfolgen, wenn spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin alle erforderlichen studienbe-gleitenden Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptfach und im Bereich der be-rufsfeldorientierten Qualifikationen gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen (Anlage B) und gemäß Anlage D benotet (mit mindestens ausreichend (4,0)) und im DV-gestützten System (POS) verbucht sind und die schriftliche Abschlussarbeit eingereicht ist.“
Zulassung
Zur mündlichen Prüfung werdet ihr erst final zugelassen, wenn dann alle Studien- und Prüfungsleitungen auch als bestanden eingetragen wurden, und zwar spätestens ein bis zwei Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin. Wenn das bei der Anmeldung beim Prüfungsamt noch nicht der Fall war, müsst ihr die von Herrn Schöning unterschriebene „Bescheinigung über erbrachte Studien- und studienbegleitende Prüfungsleistungen“ noch nachreichen. Die Bachelorarbeit muss eingereicht worden sein, die Note muss aber noch nicht vorliegen.
Sobald ihr mit euren Prüfer*innen einen Termin und einen Ort für die mündliche Prüfung (meist das Büro des Hauptprüfers / der Hauptprüferin) ausgemacht habt, müsst IHR SELBST diesen per Mail ans Prüfungsamt melden und zwar auch hier spätestens ein bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin!
Dann heißt es: nochmal lernen, aufgeregt sein, ruhig bleiben und den Freunden sagen, wann man wo dran ist, damit man anschließend anstoßen kann. Das war’s dann nämlich. Du bist fertig! (siehe auch: Feiern Teil II). Bis zum Zeugnis dauert es noch ein bisschen, aber auch das kommt dann nach einer gewissen Zeit mit der Post zu Euch nach Hause. Dann kannst du den Eisbecher essen.
(STAND DER INFOS: OKTOBER 2024)