Ihr habt euren Bachelor bestanden und den Master durchgespielt – an dieser Stelle erstmal: Gratulation! Die Masterarbeit braucht ihr nach den Modularbeiten nun auch nicht mehr fürchten…die Anmeldung ist aber wie schon im Bachelor etwas komplizierter. Doch auch hier haben wir wieder einen Ariadnefaden durch das Bürokratie-Labyrinth für euch:
Für Eilige: Schaut gerne auch bei den FAQs zum Thema MA vorbei. Alles weitere erklärt euch diese ausführliche Anleitung hier (Informationen zur mündlichen MA-Prüfung findet ihr weiter unten):
Zur Masterarbeit in 10 Schritten
Zwingende Voraussetzung zur Anmeldung der MA ist, dass ihr mindestens die Hälfte eurer Prüfungsleistungen abgeschlossen habt. Ihr müsst noch nicht alle Module fertig abgeschlossen haben und könnt bspw. eine Modularbeit auch nach der MA noch schreiben, wenn ihr zuvor schon genügend Credits gesammelt habt. (Vgl. hierzu die PO für geisteswiss. MA., §21, Absch. 2).
1. Thema suchen. Das Thema muss im gewählten Schwerpunkt verfasst werden. Das Thema kann aus einem Seminar hervorgehen, muss es aber nicht – ihr seid also immer noch sehr frei in eurer Themenwahl. Es sollte aber zumindest in den weiteren Interessenbereich eurer gewünschten Prüfer*innen fallen (siehe Punkt 2).
2. Zwei Prüfer*innen suchen und mit ihnen in der Sprechstunde persönlich das Thema besprechen.
3. Bearbeitungszeitraum auswählen. Für die MA-Studiengänge des Fachbereichs LKM gibt es einheitliche Anmeldezeiträume (Unterlagen abgeben) und Bearbeitungszeiträume (Schreibzeit). Im Gegensatz zur Bachelorarbeit gibt es für die Masterarbeit nur einen Bearbeitungszeitraum pro Semester:
Ihr wollt die Arbeit im Sommersemester schreiben:
Anmeldung: 1.-15. Februar
Beginn der 4-monatigen Bearbeitungszeit: Ende April
Ihr wollt die Arbeit im Wintersemester schreiben:
Anmeldung: 1.-15. Juli
Beginn der 4-monatigen Bearbeitungszeit: Ende Oktober (hier bekommt ihr die Zeit der Unischließung um Weihnachten dazu „geschenkt“)
4. Bei Herrn Bucifal vom Zentralen Prüfungsamt die Anmeldeunterlagen per Mail anfordern. Die Übersicht über die für euch zuständigen Personen im Prüfungsamt sowie ggf. ihre Vertretungen findet ihr hier.
5. Unterlagen ausfüllen, Titel festlegen, von den Prüfer*innen unterschreiben lassen. Dem Antrag beilegen müsst ihr eure Immatrikulationsbescheinigung und eine schriftliche Bestätigung, dass ihr mindestens die Hälfte aller erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht habt – diese Bestätigung müsst ihr bei Daniel Hütter holen. Wenn ihr dann sowieso schon bei ihm in der Sprechstunde seid, wäre das ein guter Zeitpunkt, um Ordnung in euer ZEUS-Konto zu bringen und falsch verbuchte Seminare etc. umtragen zu lassen.
Der Titel eurer Masterarbeit kann zu einem späteren Zeitpunkt MIT EINVERSTÄNDNIS DES ERSTPRÜFERS und offiziellen ANTRAG an das zentrale Prüfungsamt (bei Herrn Bucifal nachfragen) nochmals geändert werden, spätestens eine Woche vor Abgabe der Arbeit. Jede kleine Änderung, und sei es nur ein Doppelpunkt, muss abgesegnet werden.
6. Im Anmeldezeitraum bei Herr Bucifal die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen inkl. Immatrikulation und Leistungsbestätigung (siehe Punkt 5) abgeben.
7. Auf das Bestätigungsschreiben warten.
8. Loslegen. Recherchieren. Schreiben. Und bei Fragen und Notfällen den Prüfer/die Prüferin kontaktieren.
Bei Krankheit etc. könnt ihr eure Abgabefrist um maximal drei Wochen verlängern. Das muss aber unbedingt vom Prüfungsamt bestätigt werden und ein spezielles ärztliches Attest vorgelegt werden! Alle Angaben zum Prozedere findet ihr hier. Eure Ansprechpartner in solchen Notfällen sind nicht wir, sondern das Prüfungsamt!
9. Master-Arbeit im Forschungskolloquium des Abschlussmoduls vorstellen.
Ihr seht, dass hier zunächst noch das selbe Prinzip wie bei der Bachelorarbeit herrscht, nur dass die Masterarbeit in einem Kolloquium des gewählten Unterfachs vorgestellt werden MUSS, während die Bachelorarbeit vorgestellt werden kann. Das Kolloquium muss ebenfalls als Prüfung über Zeus angemeldet und vom Betreuenden bestätigt werden, das wird gern vergessen! Ihr erhaltet für den regelmäßigen Besuch des Kolloqs und die Präsentation 6 Ects.
10. Abgeben und Feiern Teil I
(Stand: Mai 2024)
Die mündliche Masterprüfung
1. Formalia
Habt ihr eure Masterarbeit korrekt angemeldet, dann landen zusammen mit eurem Bestätigungsschreiben für die schriftliche Arbeit auch schon die Formulare für die Anmeldung der Mündlichen Prüfung in eurem Briefkasten.
Eure mündliche Prüfung meldet ihr dann aber erst im nächsten Anmeldezeitraum an.
Der Grund dafür ist Folgender: Da es im Master nur eine einheitliche, aber dafür längere, Schreibzeit pro Semester gibt (und nicht zwei wie im Bachelor) und ihr eure Masterarbeit abgegeben haben müsst, um zur Prüfung zugelassen zu werden, könnt ihr eure Prüfung also gar nicht vor dem nächsten Anmeldezeitraum ablegen – Eine Anmeldung gleichzeitig mit der Masterarbeit, wie es im Bachelor möglich war, ist deswegen hinfällig. D.h. schreibt ihr eure Masterarbeit im Wintersemester von Ende Oktober bis Ende März, dann könnt ihr eure mündliche Prüfung im normalen Anmeldezeitraum zwischen dem 01. und dem 15. Februar anmelden. Schreibt ihr eure Masterarbeit im Sommersemester von Ende April bis Ende August, dann könnt ihr die mündliche Prüfung zwischen dem 01. und 15. Juli anmelden. Ihr könnt natürlich mit der Anmeldung (und dem Ablegen der Prüfung) auch nach der Abgabe der Masterarbeit noch ein oder zwei Semester warten, bspw. wenn ihr noch ein Praktikum machen wollt oder noch viele offene Leistungen habt. Was uns zum nächsten Punkt bringt:
Für die Anmeldung müssen noch nicht alle Leistungen erbracht sein, aber für die endgültige Zulassung schon – d.h. ihr könnt auch zwar schon früher für die mündliche Prüfung anmelden, aber erst wenn alle Leistungen korrekt in den jeweiligen Modulen verbucht sind (spätestens jetzt müsst ihr die Modulzuordnung bei Herrn Hütter ggf. korrigieren und bestätigen lassen) erhaltet ihr die endgültige offizielle Zulassung vom Prüfungsamt. Ihr müsst bei der Anmeldung auch noch keinen genauen Prüfungstermin angeben, sondern könnt diesen auch nachreichen. In diesem Fall müsst ihr den Termin dann spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin dem Prüfungsamt (Herr Bucifal) per Mail mitteilen.
Wenn man dann einen Termin ausgemacht hat (mit den PrüferInnen) und alle seine Scheine beisammen hat, muss man sich nur noch auf die mündliche Prüfung vorbereiten. Ist diese dann erfolgreich abgelegt, folgt in der Regel der letzte Schritt: Feiern Teil II.
2. Die Prüfung an sich
Die mündliche Prüfung im MA ist etwas anders aufgebaut als die mündliche Prüfung des Bachelorstudiengangs LKM. Nicht nur dauert diese nun eine volle Stunde, es werden auch mehr Themen geprüft.
Die Prüfung beinhaltet drei Themen des gewählten Schwerpunkts und dauert eine Stunde. Von diesen Themen KANN ein Thema aus der Masterarbeit hervorgehen, muss es aber nicht. Es gibt also keine verpflichtende Verteidigung der Masterarbeit (wie sie in anderen Studiengängen teilweise noch stattfindet). Für die Prüfung muss/darf man sich wie gehabt selbst zwei PrüferInnen suchen. Ihr könnt die Prüfer*innen eurer Masterarbeit behalten oder neue wählen. Die Prüfer*innen müssen auch nicht beide explizit über den gewählten Schwerpunkt angestellt sein (auch wenn sich das meistens anbietet). Entscheidend ist vielmehr, dass die mit den Prüfer*innen abgesprochenen Themen einen klaren Bezug zum Schwerpunkt aufweisen.
(Stand: Juni 2024)