Fremdsprachennachweis

Schon bei der Bewerbung zählt die Fremdsprache, die Du im Abitur belegt hast. Bei der Anmeldung zur Bachelorprüfung muss allerdings der Nachweis einer zweiten Fremdsprache erfolgen. Wenn Du in der Schule eine zweite Fremdsprache belegt hast und das mindestens drei Jahre lang und mit mindestens einer 4,0 abgeschlossen hast, reicht das Abiturzeugnis, in dem dies verzeichnet ist, als Nachweis. Wenn nicht, kannst Du im Sprachlehrinstitut der Universität Konstanz eine Sprache erlernen oder vertiefen. Wenn man die abschließende Sprachprüfung besteht, erfüllt man ebenfalls die Anforderungen. Die Prüfungsordnung macht dabei keine eindeutigen Aussagen darüber, ob es sich um eine moderne Fremdsprache handeln muss. Latein und Griechisch sind dadurch theoretisch auch anrechenbar.